- Alleinsteuer
- einzige Steuer, Einsteuer. 1. Historisch immer wieder (ab dem 16. Jh.) erhobenes, angeblich rationales Steuerideal gegenüber jedem Vielsteuer-System (⇡ pluralistisches Steuersystem). Die A. ließe die tatsächliche Verteilung der Steuerlast erkennen und erforderte geringstmögliche Erhebungskosten. Sie müsste in hoch industrialisierten Staaten Einkommen- oder Verbrauchsteuer sein.- 2. Praktisch unüberwindbare Schwierigkeiten für die A.: (1) Der Ergiebigkeit halber müssten bislang unbesteuerte Einkommen (⇡ steuerfreies Existenzminimum) herangezogen werden, wobei der Steuerdruck unvergleichlich fühlbarer würde als bei einer zusätzlichen Existenz ⇡ indirekter Steuern; (2) die Steuermoral würde wegen des notwendigerweise sehr hohen Steuersatzes überfordert, es würde zu exzessiven Steuerausweichungen (Investitions- und Arbeitseinschränkung), Steuerhinterziehungen und zu ständigem Einnahmerückgang kommen; (3) der föderative Staat kann auf eigene Einnahmequellen jeweils für Bund, Länder und Gemeinden nicht verzichten (⇡ Finanzausgleich).- Vgl. auch ⇡ monistisches Steuersystem.
Lexikon der Economics. 2013.